Datenschutzerklärung argenius Risk Experts

In der nachstehenden Datenschutzerklärung wird dargelegt, wie wir, argenius Risk Experts (nachfolgend argenius genannt), Personendaten erheben, bearbeiten und was der Zweck hinter der Bearbeitung und allfälliger Weitergabe von Personendaten ist. Als Personendaten werden gemäss Art. 5 lit. a nDSG sämtliche Angaben, welche sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, bezeichnet.

1.   Datenschutzbeauftragte argenius

Bei Fragen zur Handhabung des Datenschutzes bei argenius, erreichen Sie die Datenschutzbeauftragte wie folgt:


argenius Risk Experts
Frau Vanessa Hitz
Brown-Boveri-Strasse 5
8050 Zürich

Tel. 044 266 10 74
E-Mail: vanessa.hitz@argenius-experts.ch

2.   Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe von Personendaten

Um unsere Beratungsdienstleistungen erbringen zu können, werden unter anderem nachstehende Personendaten sämtlicher Arbeitnehmenden unserer Mandanten, bei unseren Mandanten direkt, den Versicherungsgesellschaften sowie anderer Geschäftspartner (wie Treuhänder, IT-Dienstleister etc.) erhoben:

  • Kontaktdaten: 
    Wie beispielsweise E-Mailadresse, Telefonnummer, Adresse, vollständiger Name etc. 
  • Personenspezifische Daten
    Wie beispielsweise AHV-Nummer, Geburtsdatum, Zivilstand, Lohndaten etc. 
  • Daten der Beruflichen Vorsorge
    Wie beispielsweise versicherte Leistungen, erhaltene Leistungen etc.

Im Rahmen unserer Beratungsdienstleistungen werden die Personendaten insbesondere für Analysen, Ausschreibungen, Offertstellungen, Vertragsabschlüsse, Policenführung/-betreuung, Policenanpassungen, Schadenhistory und Schadenbearbeitung etc. verwendet. In diesem Zusammenhang werden die Personendaten den Versicherungsgesellschaften, Amtsstellen (z.B. Strassenverkehrsämter) und anderen Geschäftspartnern unserer Mandanten (z.B. Treuhänder) weitergegeben. Bei der Betreuung unserer internationalen Mandanten können die Personendaten in Einzelfällen auch an ausländische Versicherer bekannt gegeben werden.


Sollte es sich bei den bearbeiteten Personendaten um besonders schützenswerte Personendaten gemäss Art. 5 lit. c nDSG (bspw. Gesundheitsdeklarationen/-prüfungen) handeln, so wird vorgängig das Einverständnis der betroffenen Person eingeholt. Bitte stellen Sie uns besonders schützenswerte Personendaten Ihrer Mitarbeitenden oder anderer Personen auch nur dann zu, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.

3.   Dauer und Ort der Datenspeicherung

Die Daten werden während der Geschäftsbeziehung gespeichert. Nach Beendigung/Kündigung des Auftrages (Mandat) werden die Daten während der Dauer der grundsätzlichen Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen von zehn Jahren sicher aufbewahrt (Art. 958f Abs. 1 OR). Die Datenaufbewahrung erfolgt ausschliesslich in den Räumlichkeiten der argenius ohne Server-Outsourcing oder Cloud-Speicherung.


4.   Profiling und automatisierte Einzelentscheide


Argenius betreibt weder Profiling noch werden Entscheide aufgrund von automatisierten Bearbeitungen getroffen.


5.   Rechte der betroffenen Person


Auskunftsrecht gemäss Art. 25 nDSG
Gemäss Art. 25 nDSG: «Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.». In diesem Fall darf/soll sich diese Person hierfür schriftlich mit einer Kopie ihres Ausweises (Pass oder ID) über den Postweg an unsere Datenschutzbeauftragte (siehe Ziffer 1: «Datenschutzbeauftragte argenius») wenden. Gerne werden wir dieser Person über die Informationen gemäss Art. 25 Abs. 2 und 3 nDSG Auskunft erteilen. Wir behalten uns jedoch das Recht gemäss Art. 26 nDSG vor, im Fall einer gesetzlichen Vorgabe (Berufsgeheimnis), überwiegender Interessen der argenius oder Dritter, bei unbegründeter oder querulatorischer Auskunftsgesuchen die Auskunft zu verweigern, einzuschränken oder aufzuschieben.


Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung gemäss Art. 28 nDSG
Jede Person kann die Herausgabe der von ihr selbst bekanntgegebenen eigenen Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen, wenn gemäss Art. 28 Abs. 1 nDSG:

a. Der Verantwortliche (argenius) die Daten automatisiert bearbeitet; und

b. Die Daten mit der Einwilligung der betroffenen Person oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags zwischen dem Verantwortlichen (argenius) und der betroffenen Person bearbeitet werden.

In diesem Fall darf/soll sich diese Person hierfür schriftlich mit einer Kopie ihres Ausweises (Pass oder ID) über den Postweg an unsere Datenschutzbeauftragte (siehe Ziffer 1: «Datenschutzbeauftragte argenius») wenden. Auch hier behalten wir uns das Recht vor, aus den bereits oben genannten Gründen die Herausgabe der Daten zu verweigern, einzuschränken oder aufzuschieben.


Recht auf Berichtigung von unrichtigen Daten gemäss Art. 32 nDSG
Jede Person kann verlangen, dass eigene unrichtige Personendaten berichtigt werden. Die betroffene Person kann sich auch hierfür schriftlich per Post zusammen mit einer Kopie ihres Ausweises (Pass oder ID) an unsere Datenschutzbeauftragte (siehe Ziffer 1: «Datenschutzbeauftragte argenius») wenden.